Die Kostenträger
Die Klärung des jeweiligen Kostenträgers erfolgt im gemeinsamen Gespräch vor Behandlungsbeginn. Die Mitarbeiter der PfEf Gruppenpraxis beraten Sie gerne über die Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Behandlungs- oder Beratungsauftrages.
Krankenkasse
Bei Vorliegen einer Störung mit Krankheitswert übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung.
Seit dem 1.7.2022 gilt das Anordnungsmodell: die psychologische Psychotherapie wird über die Grundversicherung finanziert. Hierfür benötigt es neu eine ärztliche Anordnung.
Invalidenversicherung IV
- Verschiedene Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern werden von der IV als medizinische Eingliederungsmassnahme finanziert. Hierfür ist eine kinderpsychiatrische oder kinderärztliche Abklärung mit entsprechendem Antrag an die IV notwendig.